{"id":144238,"date":"2026-07-31T22:49:17","date_gmt":"2026-07-31T22:49:17","guid":{"rendered":"https:\/\/cortinadz.com\/?p=144238"},"modified":"2026-08-07T10:42:22","modified_gmt":"2026-08-07T10:42:22","slug":"lex-wikipedia","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cortinadz.com\/index.php\/2026\/07\/31\/lex-wikipedia\/","title":{"rendered":"Lex Wikipedia"},"content":{"rendered":"<p>Manchmal wird in \u00dcbersichten auch ein senatus consultum (Senatsbeschluss) als lex bezeichnet (14 tit.6 s9 \u00a7 4; s14), was keine gro\u00dfe Ungeh\u00f6rigkeit darstellt, wenn wir die Zeit betrachten, als senatus consulta Gesetze waren. Das Werk des Marcus Manilius <a href=\"https:\/\/lex-casino-ch.com\/\">Lex Casino Casino<\/a> (Konsul 149 v. Chr.) \u00fcber den Handel wird von Cicero zitiert (De oratore i.58) als \u201eManilianas venalium vendendorum leges\u201c (siehe Digesten 18 tit.1 s40, wo lex Verkaufsbedingungen meint). In den meisten F\u00e4llen dienten die leges der L\u00f6sung politischer Fragen, w\u00e4hrend privatrechtliche Probleme im Allgemeinen von den rechtsprechenden Beh\u00f6rden und Fachjuristen auf der Grundlage der bestehenden Rechtss\u00e4tze und -normen entschieden wurden.<\/p>\n<p>Lex (f.; Plural leges, lateinisch f\u00fcr \u201eGesetz\u201c) ist ein Begriff aus dem R\u00f6mischen Reich, der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet, im engeren Sinne jedoch nur jene Rechtsvorschriften, die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten. Das Register zu den Gesetzessammlungen enth\u00e4lt ein Sachregister, ein systematisches Register und eine Liste der Erlasse, bei denen die Rechtskraft festgestellt worden ist, die aber weder ganz noch teilweise in Kraft gesetzt worden sind. Im Staatsrecht ist die lex ein aus bestimmtem Anlass ergangenes Ma\u00dfnahmengesetz, oft (aber nicht offiziell) nach dem benannt, dem es zugutekommt oder den es treffen soll. Jahrhunderts wurden unter der Bezeichnung lex im Westgoten- (lex Romana Visigotorum) und Burgundenreich (lex Romana Burgundionum) Gesetzb\u00fccher ver\u00f6ffentlicht, die f\u00fcr die r\u00f6mische Bev\u00f6lkerung galten und Ausz\u00fcge aus den \u00e4lteren Gesetzessammlungen darstellten. Zwar sprach man auch in Hoher Kaiserzeit und Sp\u00e4tantike noch von leges, doch kamen diese nunmehr auf andere Weise zustande.<\/p>\n<p>Eine lex bezeichnete auch oft seinen Inhalt, wie die leges Cincia de donis et muneribus, Furia testamentaria, Iulia municipalis und viele andere. Nach dem Modus der Inkraftsetzung betrachtet gibt es zwei Arten r\u00f6mischer leges, die leges curiatae und die leges centuriatae. Die sp\u00e4tr\u00f6mischen Autoren hingegen verstehen unter einer lex eine Regel oder ein Gebot der souver\u00e4nen Macht eines Staates, die sich, schriftlich publiziert, mit Rechten oder Pflichten an die Angeh\u00f6rigen dieses Staates richtet.<\/p>\n<p>Manchmal fasste eine lex auch verschiedene Vorschriften zusammen, die auch zu \u00e4u\u00dferst unterschiedlichen Themen geh\u00f6rten; in diesen F\u00e4llen wurde die lex satura genannt (lex Caecilia Didia, lex Iulia municipalis). Der Name der lex war \u00fcblicherweise vom Gentilnamen des Magistrats abgeleitet, der es einbrachte, wie die lex Hortensia vom Diktator Quintus Hortensius. Die leges wurden oft in Kapitel (capita) eingeteilt (Cicero, ad Atticus iii.23). Der Form nach kann man die r\u00f6mische Gesetzgebung nach den noch vorhandenen Fragmenten beurteilen. Viele Plebiszite werden als leges zitiert, so wie die lex Falcidia (Gaius, ii.227) und die lex Aquilia (Cicero, pro Tullio, 8.11).<\/p>\n<h3>Das Ende der klassischen leges<\/h3>\n<p>Als die Kurienversammlungen auf die gleiche Stufe gestellt wurden wie die Zenturiatskomitien, wurde das Wort lex auch auf Plebiszite angewandt, so dass lex ein allgemeiner Begriff wurde, der manchmal mit besonderen Bezeichnungen wie lex plebivescitum, lex sive plebiscitum est versehen wurde. Eine solche lex wurde auch als populi scitum (Festus, s. v. Scitum Pop.) bezeichnet. Diese leges wurden in den Zenturiatskomitien beschlossen, eingebracht (rogabantur) durch Magistrate von senatorischem Rang, die der lex dann auch ihren Namen gaben. Die urspr\u00fcnglichen Repr\u00e4sentanten der leges waren die leges curiatae, die vom Volk in den Kurienversammlungen beschlossen wurden. In der Kaiserzeit wurden die leges, ohne dass die Arbeiten des Senats ansonsten aufgewertet worden w\u00e4ren, durch die Senatsbeschl\u00fcsse (senatus consulta) verdr\u00e4ngt, auch kam die kaiserliche Gesetzgebung (constitutiones) auf. Seit 287 v. Chr., mit der lex Hortensia, waren die Plebiszite (plebiscitae) den leges in ihrer Wirkung gleichgestellt.<\/p>\n<p>Lex Koller ist die informelle Bezeichnung des schweizerischen \u201eBundesgesetzes vom 16. In seiner Aufz\u00e4hlung der r\u00f6mischen Rechtsquellen (Top. 5) erw\u00e4hnt Cicero keine Plebiszite, die er damit unzweifelhaft unter die leges subsumiert. Leges, die sich auf allgemeinere Themen beziehen, wurden oft mit Kollektivnamen versehen, wie leges agrariae, leges judiciariae und andere (vgl. insoweit die leges Iuliae).<\/p>\n<ul>\n<li>Als die Kurienversammlungen auf die gleiche Stufe gestellt wurden wie die Zenturiatskomitien, wurde das Wort lex auch auf Plebiszite angewandt, so dass lex ein allgemeiner Begriff wurde, der manchmal mit besonderen Bezeichnungen wie lex plebivescitum, lex sive plebiscitum est versehen wurde.<\/li>\n<li>Diese Definition ist jedoch, wie Aulus Gellius bemerkt, nicht anwendbar auf die Gesetze zum imperium des Pompeius oder die R\u00fcckkehr des Cicero, die lediglich Individuen betreffen, also eigentlich privilegia genannt werden.<\/li>\n<li>Der Ursprung des Begriffs lex ist umstritten; der \u00e4lteste r\u00f6mische Prozess, die legis actio, setzte wohl in seiner fr\u00fchesten Phase kein f\u00f6rmliches Gesetz voraus, sondern stellte einen Ritus dar, der zur Durchsetzung eigener (rechtlicher) Interessen ein formalisiertes, durch g\u00f6ttlich vorgegebene Ordnung festgelegtes Vorgehen vorsah.<\/li>\n<li>Die urspr\u00fcnglichen Repr\u00e4sentanten der leges waren die leges curiatae, die vom Volk in den Kurienversammlungen beschlossen wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Definition ist jedoch, wie Aulus Gellius bemerkt, nicht anwendbar auf die Gesetze zum imperium des Pompeius oder die R\u00fcckkehr des Cicero, die lediglich Individuen betreffen, also eigentlich privilegia genannt werden. \u201eLex ist, was das r\u00f6mische Volk auf Antrag eines senatorischen Magistrats, zum Beispiel eines Konsuls, festsetzte.\u201c Als f\u00fcnftes Buch schloss Justinian dem zivilrechtlichen Gesamtwerk die Novellae an, die pers\u00f6nliche Gesetzgebung enthielt (leges novellae). Die gewohnheitsrechtliche Anwendung festigte die Autorit\u00e4t der in den Komitien ergangenen Beschl\u00fcsse, die als Gesetze (leges) galten. In der (fr\u00fch-)republikanischen Zeit \u2013 in der altziviles und sogenanntes vorklassisches Recht galten \u2013 wurden die Absprachen und Abstimmungen \u00fcber Rechte demokratisch in den B\u00fcrgerversammlungen der Komitien erzielt.<\/p>\n<p>Der Ursprung des Begriffs lex ist umstritten; der \u00e4lteste r\u00f6mische Prozess, die legis actio, setzte wohl in seiner fr\u00fchesten Phase kein f\u00f6rmliches Gesetz voraus, sondern stellte einen Ritus dar, der zur Durchsetzung eigener (rechtlicher) Interessen ein formalisiertes, durch g\u00f6ttlich vorgegebene Ordnung festgelegtes Vorgehen vorsah.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manchmal wird in \u00dcbersichten auch ein senatus consultum (Senatsbeschluss) als lex bezeichnet (14 tit.6 s9 \u00a7 4; s14), was keine gro\u00dfe Ungeh\u00f6rigkeit darstellt, wenn wir die Zeit betrachten, als senatus consulta Gesetze waren. Das Werk des Marcus Manilius Lex Casino Casino (Konsul 149 v. 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